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Freitag, 23. Juli 2010
Polizeikontrolle direkt vor meiner Haustür
coder
12:06h
Gestern Nacht bin ich erst sehr spät nach Hause gekommen. Ich war noch mit meiner Freundin bei meinen Eltern. Ich biege in meine Straße ein und sehe 100 Meter vor mir eine Polizeikontrolle mit ca. 8-10 Beamten bei der Arbeit. Weil die da eh häufiger stehen und ich schon entnervt auf Parkplatzsuche war, hat mich die Polizeikontrolle recht wenig interessiert. Ungefähr 50 Meter vor der Kontrolle stand ich neben einer freien Parklücke. Ich fahre an die freie Stelle heran, schlage einmal mit dem Lenkrad aus und setze in die freie Parklücke mit einem Zug gekonnt zurück. Perfekt eingeparkt! Auf einmal rennen mir laut schreiend vier Beamte entgegen und umstellen mein Fahrzeug. Einer der Beamten drischt mit seiner Taschenlampe gegen das Beifahrerfenster. Ein anderer Beamter reißt meine Tür auf und schreit, dass ich den Motor abstellen soll! Auf meine Nachfrage was das soll und zu bedeuten hat, wurde ich belehrt, dass ich mich einer Fahrzeugkontrolle entzogen habe. Aha. Nun gut, ich lasse die Beamten erst Mal ausschnaufen und belehre sie, dass das rückwärts einparken in eine freie Parklücke keine Flucht vor einer Fahrzeugkontrolle darstellt. Die Beamten waren natürlich anderer Meinung. Jedoch konnte ich als Argument anbringen, dass ich direkt vor einem 40 Tonner eingeparkt hatte und ein weiteres Rücksetzen nicht ohne weiteres möglich gewesen wäre. Außerdem war ich ja noch weit von der Kontrollstelle entfernt... Man wolle nun meinen Führerschein und Fahrzeugschein. Nachdem ich diese ausgehändigt hatte kam ein weiterer Beamter, der mir einen Alkomat vor das Gesicht gehoben hat mit der Aufforderung zum Testen. Ich habe den Alkomat weggeschoben und zum Ausdruck gebracht, dass ich nicht an einem Alkoholtest teilnehmen werde. Ein zweiter Beamter hat mir wieder den Alkomaten hingehoben und mich gefragt, wo ich denn um die späte Uhrzeit noch herkommen würde. Ich befragte die Beamten also zuerst mal nach der Rechtsgrundlage, so wie es sich für einen pflichtbewussten Staatsbürger gehört :-) Ein Beamter ist ausgeflippt und der andere wollte wissen, ob ich ihn auf den Arm nehmen wolle. Ich habe noch einmal wiederholt, dass beide mir die Rechtsgrundlagen ihrer polizeilichen Anordnungen nennen sollen und ich unter diesen Umständen weder einen Alkoholtest noch die Frage beantworten werde, woher ich den nun komme. Dann wurde mir vom zweiten Beamten eröffnet, dass ich einer Trunkenheitsfahrt verdächtigt werde. Und das stelle einen Straftatbestand dar, der auch mit Freiheitsentzug bestraft werde. Interessant. Normalerweise sollte das einem Betroffenen VOR der Befragung eröffnet werden und VORHER einem Betroffenen über seine Rechte aufgeklärt werden. Nun gut. Ich habe den Beamten darüber aufgeklärt, dass ich nach § 20 PolG BW nur Angaben zu meinen Personalien machen werde. Er hat mich also gefragt wo ich wohne, und ich habe im meine Personalien und meinen Erstwohnsitz (30 km weiter südlich) genannt. Darauf erklärte ich ihm, dass meine Pflicht zur Mitwirkung nun erfüllt sei und ich keine weitere Angaben zur Sache machen werde. Schließlich verdächtige man mich einer Straftat. Der zweite Beamte schüttelte fassungslos den Kopf und hielt mir wieder den Alkomat vor die Nase. Wieder schlug ich sein Angebot aus. Nun drohte er den Amtsarzt anrücken zu lassen. Ich erwidert, dass er das gerne machen könne, wenn er um 1:40 Uhr in der Nacht noch einen Richter findet, der den notwendigen Beschluss anordnen würde. Hahaha... selten habe ich ein dämlicheres Gesicht gesehen :) Wutentbrannt schnauzte er mich an, dass er mir das versprechen könne und um die Uhrzeit seien noch Richter erreichbar. Ich habe es für mich behalten, dass in diesem Stadtkreis Richter nur bis 21 Uhr Bereitschaft haben. Ich wollte den Beamten ja nicht ganz zur Weißglut bringen :) Die beiden Beamten haben sich dann beratend für ein paar Minuten zurückgezogen. Der erste Beamte hat sich daraufhin als Vorgesetzter des Beamten Zwei zu erkennen gegeben und mich gefragt, was ich heute Abend getrunken hätte. Ich erwiderte, dass ich hierüber keine Angaben zur Sache machen werde. Aus bereits geschilderten Gründen. Darauf ließen sich aber die Beamten nicht ein und ich fing an über die Sinnhaftigkeit von Polizeikontrollen an einer nachts kaum befahrenen Straße zu referieren. Außerdem sei ich ja Anwohner und habe ein Recht darauf hier auf einem ausgeschilderten Parkplatz nachts um 2 zu parken. Beamter Nummer Eins hat dann gleich angemerkt, dass ich doch nach meinen Angaben 30 weiter südlich wohnen müsste. Meine Antwort nur: "Ja, da wohne ich auch". "Sie haben hier Ihren Zweitwohnsitz?". "Ja" :D Als Beamte Nummer zwei wieder mit seinem Alkomat kam habe ich ihn gefragt, ob ich wirklich als Beschuldigter einer Straftat bei diesem freiwilligen Alkoholtest mitwirken muß. Und ob er bereits einen hinreichenden Tatverdacht einer Trunkenheitsfahrt gegenüber einem Richter vorbringen könne. Hahahhahah :D Sehr wütend hat er das verneint, mit dem Kommentar, dass ich die Antwort ja sowieso wisse. Und ob das jetzt ein Test sei?! Ich war nun kurz davor dem Beamten Nummer Zwei mitzuteilen, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite in der Mietwohnung unter mir zufälligerweise mein Anwalt wohnt. Und wenn dieser jetzt runterkommen müsse, nur um ihm zu erklären, dass ein Beschuldigter in einer Strafsache keine Angaben zur Sache machen muss, wäre das sehr ungemütlich für Beamten Nummer 2 geworden. Und weiter wisse ich auch, dass die Beamten eh in 20 Minuten Schichtende haben, da ich das als Anwohner schon öfters mitbekommen habe. Leider kam es aber nicht soweit, das anmerken zu können... Wieder haben sich die Beamten beratend zurückgezogen. Innerlich hatte ich mich darauf eingestellt, dass ich jetzt (wegen renitentem Verhalten) mit aufs Revier (schräg gegenüber) kommen muss... Als ich wieder das Fenster runterkurble drückt mir Beamter Nummer 1 meine Papiere in die Hand und wünscht mir eine gute Weiterfahrt. Ich bin dann mit meiner Freundin ausgestiegen, habe mein Fahrzeug abgeschlossen und bin über die Straße in meinem Hauseingang verschwunden. Rechte in Polizeikontrollen kennen - nur § 20 PolG BW Sich auf solch eine Situation vorbereiten - 10 YouTube Videos Dumme Gesichter der Polizei beim Vorbeilaufen - priceless :D Es ist selbsterklärend, dass mein Verhalten gegenüber den beteiligten Polizeibeamten nicht zur Nachahmung empfohlen wird. Nur wer seine Rechte kennt und vor allem verbal behaupten kann, sei dies als Anleitung empfohlen. Auch ich erhalte nicht jeden Tag die Gelegenheit, Polizisten in meinem eigenen Revier zu OWNEN :D
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Last modified: 23.08.10, 22:34 Status
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